Rechtsprechung
BGH, 11.05.1967 - III ZR 165/65 |
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- Wolters Kluwer
Ersatz von Belegungsschäden nach Beschlagnahme eines Industriegrundstücks vonseiten der amerikanischen Streitkräfte - Ermächtigung des Neugläubigers zur Klage in eigenem Namen bei Sicherungsabtretung - Zulässigkeit von Modifikationen des Klageantrags - Beginn der ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.11.1957 - II ZR 280/55
Aufrechnung der Forderung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit …
Auszug aus BGH, 11.05.1967 - III ZR 165/65
Nach ständiger Rechtsprechung kann im Falle der Sicherungsabtretung der Neugläubiger den Altgläubiger ermächtigen, die Forderung eigenen Namens einzuklagen (BGHZ 4, 153, 164 [BGH 10.12.1951 - GSZ - 3/51] ; 26, 31 37).Es handelt sich nicht etwa, wie die Beklagte meint, darum, daß nach dem Ablauf der Klagefrist ein bisher nicht rechtshängiger Anspruch in den Rechtsstreit eingeführt worden sei, sondern um eine nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 26, 31, 37) [BGH 07.11.1957 - II ZR 280/55] selbst noch im Revisionsrechtszug zulässige Modifikation des Klageantrags, die die Identität des erhobenen Anspruches nicht berührt.
- BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51
Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots …
Auszug aus BGH, 11.05.1967 - III ZR 165/65
Nach ständiger Rechtsprechung kann im Falle der Sicherungsabtretung der Neugläubiger den Altgläubiger ermächtigen, die Forderung eigenen Namens einzuklagen (BGHZ 4, 153, 164 [BGH 10.12.1951 - GSZ - 3/51] ; 26, 31 37). - BGH, 11.02.1960 - VII ZR 206/58
Pflichten des Treuhänders
Auszug aus BGH, 11.05.1967 - III ZR 165/65
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin kraft der Ermächtigung, die ihr die Bank erteilt hat, berechtigt war, Zahlung an sich zu verlangen, oder ob sie auf Leistung an die Bank hätte klagen müssen, was sie auch ohne Ermächtigung hätte tun können (RGZ 155, 50, 52; BGHZ 32, 67, 71) [BGH 11.02.1960 - VII ZR 206/58] . - BGH, 24.01.1963 - III ZR 209/61
Auszug aus BGH, 11.05.1967 - III ZR 165/65
Ebenso wie die Anmeldefrist des Art. 8 Abs. 6 FV kann auch die Klagefrist des Art. 8 Abs. 10 FV für verschiedene Beteiligte zu verschiedenen Zeitpunkten beginnen, die Anmeldefrist je nachdem die Beteiligten die zur Anmeldung genügende Kenntnis vom Schadensereignis und Schaden erlangt haben, die Klagefrist je nachdem, wann ihnen der Bescheid des Amtes für Verteidigungslasten zugestellt worden ist (für die Anmeldefrist vgl. BGH Urt. v. 24. Januar 1963 - III ZR 209/61 = LM Nr. 27 zum FV; DRiZ 1964, 118, 119). - RG, 30.04.1937 - VII 276/36
1. Zur Frage der Sachbefugnis für die Geltendmachung von Verzugsschäden bei …
Auszug aus BGH, 11.05.1967 - III ZR 165/65
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin kraft der Ermächtigung, die ihr die Bank erteilt hat, berechtigt war, Zahlung an sich zu verlangen, oder ob sie auf Leistung an die Bank hätte klagen müssen, was sie auch ohne Ermächtigung hätte tun können (RGZ 155, 50, 52; BGHZ 32, 67, 71) [BGH 11.02.1960 - VII ZR 206/58] .
- BGH, 07.03.1996 - III ZR 179/94
Anspruch auf Ersatz der durch Nutzung des Hausgrundstücks durch sowjetische …
Darüber hinaus wurde ihr auch sachlich-rechtliche Wirkung zuerkannt (Senatsurteil vom 24. Januar 1963 - III ZR 141/61 - LM § 26 BLG Nr. 4;… Bauch/Danckelmann/Kerst, Bundesleistungsgesetz 2. Aufl. Anm. 8 a zu § 26), so daß der Zustand herzustellen war, der ohne die Inanspruchnahme der Sache im Zeitpunkt der Freigabe bestanden hätte (…Senatsurteil vom 24. Januar 1963 a.a.O.; vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 1967 - III ZR 165/65 - WM 1967, 826 und vom 28. Februar 1966 - III ZR 21/64 - LM BesatzungsschädenabgeltungsG Nr. 2).